Hinweis !!
Aufgrund der aktuellen Lage und der allgemeinen Empfehlungen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus habe wir den Publikumsverkehr in der Kanzlei eingeschränkt.
Besucher werden nur noch nach vorheriger telefonischer Terminabsprache empfangen.
Wir bitten Sie, während des Aufenthaltes in der Kanzlei eine FFP2 Maske zu tragen und den empfohlenen Mindestabstand von 1,50 bis 2,00 m zum Kanzleiteam zu wahren. Aus diesem Grund sind Besprechungen von mehr als 2 Personen nicht möglich.
Waren Sie in den vergangenen 14 Tagen in einem Corona-Risikogebiet, hatten Kontakt mit einem Corona-Erkrankten oder weisen Symptome auf, bei denen eine Corona-Erkrankung nicht zu 100 % ausgeschlossen werden kann, bitten wir Sie, von einem Besuch in der Kanzlei abzusehen.
Bitte nehmen Sie in diesem Fall telefonisch Kontakt mit uns auf, damit wir die rechtliche Angelegenheit telefonisch besprechen und klären können.
Die Überlassung von Dokumenten, die Vollmachterteilung usw. kann per E-Mail und/oder auf dem Postweg erfolgen. Gerne können die Unterlagen auch in unserem Briefkasten eingeworfen werden.
Zudem verzichten wir in der nächsten Zeit auf das Händeschütteln zur Begrüßung.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Das Kanzleiteam